Im Jahr 2008 wurde in Deutschland ein bundesweites Hautkrebsfrüherkennungsprogramm für die gesetzlichen Krankenkassen eingeführt. Nach diesen Regelungen wird ein Hautkrebsscreening ab dem 35. LJ alle 2 Jahre erstattet. Einige Krankenkassen haben Sonderverträge mit verbesserten Bedingungen abgeschlossen. Privat versicherte Patienten sind von diesen Regelungen ausgenommen. Hier werden Hautuntersuchungen immer erstattet.
Aber: Auch Kassenpatienten können Leistungen als private Leistung in Anspruch nehmen: